Fälligkeit der Prämie
Die Leistungen eines neuen Versicherungsvertrags sind wirksam, sobald der Versicherungsnehmer die Erstprämie zahlt. Hierzu hat der Kunde gemäß Versicherungsvertragsgesetz zwei Wochen Zeit, (§ 33 VVG). Mit der Zahlung verpflichtet er sich, die Folgeprämie in der vertraglich vereinbarten Zahlungsperiode zu leisten. Sollte der Versicherte die Folgeprämie nicht rechtzeitig zahlen, darf der Versicherer eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen bestimmen. Nach Ablauf der Frist verfällt die Leistungspflicht des Unternehmens, und er kann den Vertrag fristlos kündigen, (§ 38 VVG).
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