Fachgebietsbeschränkung
Nach ärztlichem Berufsrecht dürfen Mediziner nur in Fachgebieten tätig sein, in denen sie eine entsprechende fachärztliche Qualifikation erworben haben. - Zum Beispiel dürfen Hausärzte als Allgemeinmediziner keine chirurgischen Leistungen erbringen und müssen ihre Patienten an den entsprechenden Facharzt weiterleiten. Über die Einhaltung der Fachgebietsbeschränkung wachen die kassenärztlichen Vereinigungen. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Im medizinischen Notfall ist jeder Arzt verpflichtet, schnelle medizinische Hilfe zu leisten - egal in welchem Fachgebiet er praktiziert.
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