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Fachärztliche Versorgung
Die fachärztliche Versorgung ist neben der hausärztlichen Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie beinhaltet alle Leistungen der medizinischer Fachgebiete, die ausschließlich Fachärzte erbringen dürfen, zum Beispiel in Chirurgie, Radiologie und Urologie. Die fachärztliche Versorgung kann sowohl über einen niedergelassenen Facharzt erfolgen, als auch in einer Klinik. Seit 2000 gibt es ein Abrechnungsverbot von fachärztlichen Leistungen für Hausärzte; andersherum dürfen Fachärzte keine hausärztlichen Leistungen erbringen. Seit Einführung der regionalen Euro-Gebührenordnungen 2009 erfolgt die Pauschalvergütung von haus- und fachärztlichen Leistungen getrennt, (§ 73 SGB).
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