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Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist ein Versicherungsfall aus der Personenversicherung. Als erwerbsunfähig gelten Arbeitnehmer, die nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dabei richtet sich der Grad der Erwerbsfähigkeit ausschließlich nach dem leistbaren Arbeitsvolumen, die ausgeübte berufliche Tätigkeit ist für den Versicherungsfall unerheblich. Je nach Versicherung kann sich das erforderliche Arbeitsvolumen für den Versicherungsfall unterscheiden. Die gesetzliche Rentenversicherung deckte bis 2001 ebenfalls das Risiko Erwerbsunfähigkeit ab. Als erwerbsunfähig galt, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit keine regelmäßige Erwerbstätigkeit ausüben konnte. Seit Januar 2001 ist der Begriff aus den Vorschriften der Sozialversicherung entfallen.
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