Erstversicherung
Die Erstversicherung bezeichnet das Versicherungswesen auch als selbst abgeschlossenes oder direktes Geschäft. Der Begriff umfasst das Versicherungsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaft und natürlicher oder juristischer Person. Hierzu zählen Sachversicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung, als auch Personenversicherungen, beispielsweise die private Krankenversicherung, die Lebensversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dagegen umfasst der Begriff Rückversicherung das Versicherungsgeschäft zwischen zwei Versicherern; diese Versicherung bezeichnet die Versicherungswirtschaft allgemein auch als abgegebene oder passive Rückversicherung.
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