Erstprämie
Die Erstprämie setzt den Versicherungsschutz eines Vertrags in Kraft. Sie ist die erste Prämie, die der Versicherungsnehmer nach Erhalt der Police unverzüglich innerhalb der ersten zwei Wochen zahlt, (§ 33 Abs.1 VVG). Das Versicherungsvertragsgesetz regelt den Zahlungsverzug wie folgt: Zahlt der Versicherungsnehmer die erste Prämie nicht rechtzeitig, kann die Gesellschaft vom Vertrag zurücktreten. Ebenso ist der Versicherer in der Zeit des Zahlungsverzugs im Schadensfall zu keinen Leistungen verpflichtet. Vorausgesetzt: Er hat den Kunden mit einem gesonderten Schreiben oder einem auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf die Rechtsfolge der Nichtzahlung hingewiesen, (§ 37 VVG).
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