Ersatzwert
Der Ersatzwert bezeichnet in der Schadenversicherung den Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Dieser Wert bestimmt letztlich die Leistung, die dem Versicherten im Schadensfall zu steht. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Vertragsbedingungen Schadenersatz entweder zum Neuwert, zum Wiederbeschaffungspreis, zum gemeinen Wert oder zum Zeitwert. Versicherer ersetzen in der Regel Maschinen, Geräte oder Rohstoffe zum Wiederbeschaffungspreis; bei handgemachten Sachen berücksichtigt er die Kosten der Neuherstellung.
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