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Ersatzkassen
Die Ersatzkassen (EK) sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die derzeit insgesamt über 24 Millionen Kunden zählen. Gemäß Sozialgesetzbuch sind sie Krankenkassen, die bereits am 31. Dezember 1992 bestanden und deren Kunden bis zum Jahreswechsel 1996 durchs Wahlrecht die Mitgliedschaft erlangen konnten, (§ 168 1, SGB V). Die Ersatzkassen waren im ausgehenden 19. Jahrhundert berufsständische Hilfskassen, durch die sich Versicherungspflichtige von der berufsständischen Pflichtversicherung befreien konnten. Bis 1914 mussten Hilfskassen gemäß der Reichsversicherungsordnung (RVO) die Zulassung als Ersatzkasse beantragen. Seit 1936 mussten sich die Ersatzkassen entweder auf die Versicherung von Arbeitern oder Angestellten beschränken. Diese berufsständische Trennung hob die Bundesregierung 1996 auf; damit endete für die Ersatzkassen die Beschränkung auf bestimmte Berufsgruppen. Derzeit gibt es in Deutschland folgende EK: Barmer GEK, Deutsche Angestellten-Krankenkasse, Hanseatische Krankenkasse, hkk, KKH-Allianz und die Techniker Krankenkasse.
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