Ermäßigung der Bausparsumme
Die meisten Bausparkassen sehen für Kunden die Ermäßigung der Bausparsumme vertragsrechtlich vor. Die Bank passt hierbei die Bewertungszahl an die Bausparsumme an und erhebt eine Gebühr. Voraussetzung ist allerdings: Die ermäßigte Bausparsumme überschreitet nicht das angesparte Bausparguthaben. Dabei berücksichtigt das Institut auch eventuelle Einzahlungen und Zinsgutschriften. Bausparkassen ermöglichen jedoch ausschließlich eine anteilige Ermäßigung eines Darlehensvertrags, wenn der Kreditnehmer eine Sondertilgung vereinbart oder auf einen Kreditanteil verzichtet.
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