Versicherungslexikon
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Ergänzungsversicherung
Die Ergänzungsversicherung oder Zusatzversicherung bietet die private Krankenversicherung ausschließlich für gesetzlich Versicherte an. Die Police erweitert den Krankenkostenschutz in den drei großen Versorgungsbereichen der Krankenversicherung, und zwar in der stationären, ambulanten und zahnmedizinischen Heilbehandlung. Ebenso können gesetzlich Versicherte mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung eine weltweite Grundversorgung vereinbaren. Der Zusatzschutz ist für Versorgungen sinnvoll, in denen die Krankenkassen hohe Kostenbeteiligungen des Kunden vorsehen, zum Beispiel bei Zahnersatz (Zahn-Zusatzversicherung) oder in der stationären Behandlung (Krankenhausversicherung). Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung wählt der Versicherte mit dem Tarif das Leistungspaket aus, das alle Versorgungen umfasst, die ihm zustehen. Die private Krankenversicherung bietet stets mehrere Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. So ist gewährleistet, dass auch Versicherte mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten eine passende Versorgung finden. Versicherungsnehmer können innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln. Allerdings ist für den Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Außerdem müssen Kunden eine dreimonatige Wartezeit erfüllen. Eine Ausnahme ist lediglich die Krankentagegeldversicherung: Für eine Leistungserhöhung ist hier keine Risikoprüfung oder Wartezeit erforderlich.
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