Versicherungslexikon
Entmündigung
Die Entmündigung ist eine gerichtliche Anordnung, die einer natürlichen Person die Geschäftsfähigkeit entzieht oder beschränkt. Das deutsche Recht sah in der Vergangenheit als Gründe für die Entmündigung Geistesschwäche, Geisteskrankheiten, Drogensucht und Verwendungssucht vor. Seit 1992 regelt das Betreuungsrecht (§§ 1896 ff. BGB) die Entmündigung. Seitdem dient die Entmündigung dazu, Menschen, die durch eine psychische Störung nicht in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern, einen Beistand zuzuweisen. Der Antrag auf Entmündigung stellt entweder der nächste Angehörige oder der Staatsanwalt. Bei Alkoholismus kann jedoch auch die Fürsorge eine Entmündigung erwirken.
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