Versicherungslexikon
Entlassungsbericht
Krankenhausärzte sind nach stationären Behandlungen verpflichtet, einen Entlassungsbericht für den Hausarzt zu schreiben, um ihn über den Behandlungsstand in Kenntnis zu setzen. So kann der Hausarzt wiederum eine geeignete weiterführende Rehabilitation in die Wege leiten. Das Schreiben enthält wichtige Informationen über das Krankheitsbild des Patienten und umfasst die Diagnose, die durchgeführte Behandlung, den Behandlungsverlauf, verabreichte Medikamente und Vorschläge für weitere Maßnamen. Der Krankenhausarzt händigt den Bericht entweder dem Patienten aus oder schickt ihn direkt an dessen Hausarzt.
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