Entgelt
Entgelt bezeichnet im Vertragsrecht eine durch einen Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Dagegen ist ein unentgeltlicher Vertrag eine rechtsverbindliche Vereinbarung, die keine Gegenleistung vorsieht. Umgangssprachlich bezeichnet Entgelt jedoch zunächst das Arbeitsentgelt, also die Vergütung der Arbeitsleistung. Jedoch verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Preislisten den Begriff zur Bezeichnung für eine „Gebühr“, die Anbieter für privatwirtschaftliche Leistungen erheben.
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