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Endalter
Beim Vertragsabschluss einer Personenversicherung vereinbaren Versicherer und Versicherter stets ein Endalter. Dabei handelt es sich um das Lebensalter des Versicherten beim regulären Ende der Vertragslaufzeit. Für die meisten Versicherungen gilt: Mit Erreichen des Endalters zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme aus. Doch es gibt Ausnahmen: Bei der Risikolebensversicherung verliert der Versicherte mit regulärem Vertragsablauf den Leistungsanspruch. Die meisten Versicherungsnehmer wählen für die Kapitallebensversicherung ein Endalter zwischen dem 60. Und 65. Lebensjahr, um von steuerlichen Vergünstigungen für die Altersvorsorge zu profitieren. Die Versicherungsgesellschaften ermöglichen Kunden, das Endalter während der Laufzeit zu ändern. Hierbei rechnet der Versicherer die Gewinnanteile des Kunden auf das Deckungskapital an. Einige private Rentenversicherer bieten ihren Kunden außerdem eine Rente auf Abruf an.
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