Versicherungslexikon
Einwirkungsschaden
Als Einwirkungsschaden bezeichnet die Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare Einwirkung der versicherten Gefahr entstehen. Der Begriff grenzt sich wesentlich vom Folgeschaden ab, der ein mittelbarer Schaden ist, der sich als Folge eines eingetretenen Versicherungsfalls ergibt. Bei den meisten Versicherungen erstrecken sich die Leistungen auch auf die Folgeschäden; allerdings ist der Leistungsumfang je nach Versicherungssparte unterschiedlich. Zum Beispiel: Beschädigt austretendes Leitungswasser eine wertvolle Wohnungseinrichtung, spricht die Hausratversicherung von einem Einwirkungsschaden.
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