E
Einsichtsrecht
Das Einsichtsrecht sichert Patienten das Recht, in die Unterlagen einzusehen, die der Arzt über ihn führt. Es besteht jedoch nur für Berichte mit objektiven Gehalt, zum Beispiel für Anamnesen, Diagnosen, Nachbehandlungen und Behandlungsverläufe. Dabei beschränkt sich Einsichtsrecht auf konkrete medizinische Befunde, zum Beispiel auf Operationsberichte, Fieberkurven, Röntgenaufnahmen und Laborergebnisse. Keine Einsicht muss der Arzt dagegen in Krankenunterlagen gewähren, die subjektive Wertungen enthalten, zum Beispiel Eindrücke des Arztes zum Patienten.
| Nächste Wort | : | Eintrittsalter | ||||
| Vorherige Wort | : | Einmalbeitrag |