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Einlöseprinzip
Das Einlöseprinzip ist für alle Versicherungen wesentlich: Der Versicherungsschutz ist erst dann wirksam, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag zahlt – und somit die Police einlöst. Einige Verträge bieten eine erweiterte Einlösungsklausel an, die dem Kunden bereits bei Vertragsbeginn vollen Schutz gewährt. Hierzu muss der Versicherungsnehmer allerdings den Erstbeitrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn zahlen. Viele Versicherungen erkennen bereits die Einzugsermächtigung als Einlösung an.
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