Versicherungslexikon
Einbruchdiebstahl
Das Risiko Einbruchdiebstahl deckt die Hausratversicherung. Ein Einbruchdiebstahl ist stets am Gebäude gebunden; dabei muss eine fremde Person in einen Raum des versicherten Wohngebäudes gewaltsam eingebrochen sein. Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich zum Beispiel, wenn der Einbrecher über Balkone oder Fassaden ins Gebäude einsteigt, mit einem Nachschlüssel oder einem gestohlenen Schlüsseln eindringt. Ebenso liegt Einbruchdiebstahl vor, wenn die fremde Person in der Wohnung verschlossene Schränke gewaltsam aufbricht. Nicht versichert sind dagegen einfache Diebstähle, zum Beispiel wenn der Dieb Hausrat vom Balkon stiehlt.
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