Versicherungslexikon
Eigenversicherung
Die Eigenversicherung ist im Versicherungswesen generell eine Versicherung, die Versicherungsnehmer aus eigenem Interesse abschließen. Das heißt: Eigenversicherungen sind Policen, in denen Versicherungsnehmer gleichzeitig Beitragszahler und versicherte Person sind. Damit unterscheidet sich die Eigenversicherungen grundsätzlich von der Fremdversicherung, in der der Versicherungsnehmer eine dritte Person absichert. Die meisten Versicherungen sind sowohl als Eigenversicherung als auch als Fremdversicherung abschließbar, zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und Krankenversicherungen. Wobei Versicherungsnehmer in der Krankenversicherung ausschließlich ihren Ehegatten und ihre Kinder versichern können, soweit sie mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Hingegen ist die Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz eine reine Fremdversicherung.
Copyright © 2003-2011. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN