Versicherungslexikon
Eigenverantwortung
Eigenverantwortung bezeichnet die Bereitschaft und die Pflicht einer Person, für sein Handeln und Unterlassen Verantwortung zu übernehmen. Hierbei übernimmt sie auch die Konsequenzen, die aus seinen Taten entstehen. Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, Eigenverantwortung zu übernehmen. Er muss sich im Schadensfall stets so verhalten, dass der Schaden möglichst gering bleibt. Ein Beispiel: In der Kfz-Versicherung kommt der Versicherer bei Glasbruch am Kraftfahrzeug auf. Nicht jedoch für Schäden im Innenraum, die einfallendes Regenwasser nach dem Schadensfall verursacht. Der Grund: Der Versicherte hätte durch eine Abdeckung den zusätzlichen Schaden verhindern können.
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