Versicherungslexikon
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Eigentümer
Eigentümer sind natürliche oder juristische Personen, die eine beliebige Verfügungsgewalt über ihnen zugeordnete Gegenstände inne haben; wobei wiederum Gesetze das Eigentümerbelieben beschränken. Eigentum ist durch die Verfassung grundrechtlich geschützt. Es grenzt sich wesentlich vom Besitz ab, das ausschließlich die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet. Ein Beispiel: Im Mietverhältnis fallen Eigentümer (Vermieter) und Besitzer (Mieter) deutlich auseinander. Der Eigentümer kann die dem Besitzer überlassene Sache jederzeit wieder einfordern, falls der Besitzer mit ihm das Eigentums-Besitzverhältnis nicht vertraglich geregelt hat.
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