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Ehegattennachversicherung
Die Ehegattennachversicherung ist ein Angebot der privaten Krankenversicherung ausschließlich für Ehepaare. Versicherungsnehmer können mit ihr ihren Gatten nachversichern, ohne die allgemeine Wartezeit von drei Monaten einhalten zu müssen. Die Voraussetzungen: Der Versicherungsvertrag besteht bereits seit mindestens drei Monaten und das Paar hat innerhalb der ersten zwei Monate nach der Eheschließung eine gleichartige Versicherung beantragt, (§ 3 Abs. 2b AVB KKV). Die Ehegattennachversicherung erfordert für den neuhinzukommenden Versicherten eine Risikoprüfung.
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