Dreiseitige Verträge
Dreiseitige Verträge sind allgemein Verträge, die drei Parteien miteinander vereinbaren. Ein dreiseitiger Vertrag liegt zum Beispiel dann vor, wenn die Landesverbände der Krankenkassen oder die Verbände der Ersatzkassen und die kassenärztlichen Vereinigungen mit der Landeskrankenhausgesellschaft eine gemeinsame Vereinbarung treffen, dass der Versicherte eine bestimmte ambulante oder stationäre Behandlung erhält.
Die Gründe oder Ziele dreiseitiger Verträge sind: Förderung des Belegarztwesens und des Systems der Praxiskliniken, gegenseitige Unterrichtung, Zusammenarbeit in Notfällen, Verwendung der Krankenunterlagen, Reglung der allgemeinen Bedingungen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus, Reglung der allgemeinen Bedingungen der vor- und nachstationären Behandlung.
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