Versicherungslexikon
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Direktversicherung, Widerruf des Bezugsrechts
Die Erteilung des Bezugsrechts liegt in der Direktversicherung nicht beim Versicherten selbst, sondern beim Arbeitgeber. Wenn der direktversicherte Arbeitnehmer den Betrieb verlässt, kann er die Leistungen der Versicherung verlieren, wenn der Arbeitgeber das Bezugrecht entzieht. Das ist möglich, weil der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages besitzt.
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