Versicherungslexikon
Diebstahl
Diebstahl ist eine Straftat, bei der der Täter fremdes Eigentum wegnimmt und sich aneignet. Diebstahl unterliegt dem Strafgesetzbuch, das für diese Straftat eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht, (§242 StGB). Der Paragraf fasst bereits den Versuch eines Diebstahls als Straftat auf. Verschiedene Versicherungen bieten Ersatzleistungen bei Diebstahl, so zum Beispiel die Kfz-Vollkaskoversicherung und die Hausratsversicherung. Beide Versicherungen bieten einen Schadensersatz bis zum Neuwert.
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