Versicherungslexikon
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Deckungsrückstellung
Private Krankenversicherungen bilden mit einem Teil des Versicherungsbeitrags über die Jahre Deckungsrückstellungen, um den im Alter steigenden Versorgungsbedarf des Kunden abzusichern, ohne die Beiträge erheblich anheben zu müssen. Hierzu zahlen die Kunden der privaten Krankenversicherung seit 2000 einen Aufschlag von zehn Prozent; der Zuschlag wirkt ab dem 65. Lebensjahr. Auf diese Weise stellt die private Krankenversicherung sicher, dass der Versicherte sich als Rentner die Versicherungsleistungen leisten kann, die er benötigt. Siehe auch Altersrückstellung.
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