Deckungsklage
Die Deckungsklage ist eine gerichtliche Klage gegen eine Rechtschutzversicherung, mit der der Versicherte die Gewährung einer Kostendeckung für juristische Leistungen erwirken kann. Der Versicherungsnehmer kann sie erheben, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kostendeckung ablehnt. Der Beginn der Klage kann durch die Initiative des Versicherungsnehmers erfolgen oder durch eine schriftliche Mitteilung eines Schiedsgutachters. Eine Deckungsklage ist jedoch nur möglich, wenn der Versicherte begründeten Anspruch auf die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten hat und der Versicherer die Ablehnung mit dem Fristablauf der Rechtsfolgen begründet.
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