Deckungskarte
Die Deckungskarte diente Autohaltern als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die sie für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigten. Ohne die Deckungskarte verweigert die Zulassungsstelle eine Kfz-Zulassung. Mit der Deckungskarte bestätigte die Kfz-Versicherung die Absicht des Kunden, einen Versicherungsvertrag mit ihr zu vereinbaren. Seit März 2008 ist die Deckungskarte nicht mehr erforderlich, da die Gesellschaften den Nachweis elektronisch über eine Versicherungsbestätigungsnummer übermitteln.
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