Versicherungslexikon
Coupon
Der Coupon ist Teil eines Wertpapiers, der den Inhaber berechtigt, den Dividendenschein oder Zinsschein einzulösen. Er verbrieft dem Besitzer das Recht, an einem festen Termin die Zinsen der Anlage geltend zu machen. Hat der Anleger alle Coupons auf dem Bogen verbraucht, kann er einen Erneuerungsschein beantragen. Die Forderung unterliegt in der Regel einer dreijährigen Verjährungsfrist. Eine Ausnahme sind hier Investmentzertifikate: Für sie gilt eine Frist von vier Jahren. Im Finanzwesen kann der Begriff ebenfalls den Nominalzins von einer Anleihe bezeichnen.
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