Versicherungslexikon
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Chip-Karte
Kunden einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine elektronische Chip-Karte, auf der alle relevanten Informationen über sie und ihre Versicherung gespeichert sind, zum Beispiel die Krankenkasse, Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Krankenversicherungsnummer. Die Krankenversicherungskarte ermöglicht dem behandelnden Arzt, die Behandlungsleistungen direkt mit dem Träger abzurechnen. Die private Krankenversicherung verwendet meist ausschließlich für die Abrechnung von stationären Heilbehandlungen eine Chip-Karte. In der stationären Behandlung stellt der behandelnde Arzt die Rechnung direkt dem Patienten aus; dieser erhält dann die Rechnungssumme von der privaten Krankenversicherung erstattet.
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