Chefarzt
Der Chefarzt ist der Leiter eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, zum Beispiel eines Sanatoriums oder eines Labors. Er ist stets Facharzt und trägt innerhalb seiner Institution die Verantwortung für das entsprechende medizinische Gebiet. Für die Berufung zum Chefarzt ist eine Habilitation nicht unbedingt erforderlich; auch wenn sie in vielen Institutionen die Regel ist. Nur an Universitätskliniken ist sie prinzipiell Grundvoraussetzung.
Die private Krankenversicherung bietet Versicherten im herkömmlichen Tarif Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung an. Damit sind ausschließlich Chef- und Oberärzte für Privatpatienten Ansprechpartner für Heilbehandlungen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung steht eine Einzelvisite und Chefarztberatung zu. Die Heilversorgung gibt der Chefarzt jedoch in der Regel an die diensthabenden Ärzte ab. Der Chefarzt kann und soll jedoch in bestimmten Fällen, wenn er die Ermächtigung dazu hat, bei der Behandlung von gesetzlich versicherten Personen teilnehmen. Die Behandlung rechnet das Krankenhaus dann mit der kassenärztlichen Vereinigung ab.
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