BKK
Abkürzung für Betriebskrankenkassen. Die BKK sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und als Krankenkassen selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die BKK gründeten sich ursprünglich als Krankenversicherung für einzelne Betriebe. Vor Einführung des Kassenwahlrechts im Jahre 1996 traten sie an die Stelle der Allgemeinen Ortskrankenkassen, bei der alle Arbeiter versichert waren, die sich nicht in einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse versichern konnten. Angestellten blieb der Zugang in die BKK ganz verschlossen. Heute gibt es zwischen den Kunden der Krankenkassen keine wesentlichen unterschiede mehr. (Siehe auch:
Gesetzliche Krankenkassen.)
| Nächste Wort | : | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | ||||
| Vorherige Wort | : | Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) |
