Versicherungslexikon
B
Bindefrist
Versicherungen vereinbaren in ihren Anträgen eine Bindefrist mit dem Versicherungsnehmer. Für die Zeit der Bindefrist ist der Antragsteller an den Vertrag gebunden. Die Bindefrist dient den Versicherungsgesellschaften dazu, die Risikoprüfung für die Absicherung vorzunehmen. Der Versicherer hat die Möglichkeit, den zeitlichen Rahmen der Bindefrist für die Prüfung vollständig auszunutzen. Erklärt das Versicherungsunternehmen die Annahme des Vertrags erst nach Ablauf der Bindefrist, dann gilt die Annahme als verspätet und der Antragsteller muss einen neuen Antrag unterschreiben.
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