Versicherungslexikon
Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ist auf dem deutschen Versicherungsmarkt die einzige Police, die das Risiko Berufsunfähigkeit komplett abdeckt. Als berufsunfähig gilt, wer seinen derzeitigen Beruf zu 50 Prozent für einen Prognosezeitraum von sechs Monaten nicht mehr ausüben kann. Im Versicherungsfall zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zur Altersrente. Für den Leistungsanspruch ist unerheblich, ob der Versicherungsnehmer noch andere Tätigkeiten ausüben kann. Maßgeblich ist allein die am Beruf gebundene Tätigkeit. Damit bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl Schutz bei psychischen als auch bei körperlichen Erkrankungen; zudem schließt sie das Risiko Erwerbsunfähigkeit mit ein. Somit bietet sie einen weitaus umfassenderen Risikoschutz als die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die das tägliche oder wöchentliche leistbare Arbeitsvolumen berufsunabhängig versichert. Versicherungsunternehmen bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen in unterschiedlichen Versicherungsformen an, meist als integrierten Zusatz zur Lebensversicherung oder kombiniert mit einer Risikolebensversicherung. Jedoch gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung auch als Einzelpolice.
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