Versicherungslexikon
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Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente ist ein Begriff, den die gesetzliche Rentenversicherung prägte. Seit 2001 haben nur noch Personen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden, Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Berufsunfähigkeitsrente erhielten Versicherungsnehmer, die ihren erlernten oder derzeitig ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben konnten. Diese Leistungen wurden jedoch vollständig gestrichen. Die Geburtsjahrgänge ab1961 haben nur noch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die einen lückenhaften Invaliditätsschutz bietet. Arbeitnehmer, die auf einen Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit nicht verzichten möchten, können jedoch gezielt mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
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