Versicherungslexikon
Berufsanfänger
Angestellte, die von der Versicherungspflicht freigestellt wurden, können in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einsteigen. - Es sei den, sie sind längere Zeit ohne Einkommen; dann fallen sie wieder unter die Krankenversicherungspflicht. Damit versucht die gesetzliche Krankenversicherung zu gewährleisten, dass alle Versicherten den vorgesehenen Beitrag leisten und damit die Sozialversicherungsleistungen finanzieren. Eine Ausnahme sind Berufsanfänger: Sie können innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses freiwillig einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
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