Bereicherungsverbot
Das Bereicherungsverbot war ein Grundsatz, nach dem Versicherungsgesellschaften im Versicherungsfall die Versicherungsleistung bestimmten. Gemäß § 55 VVG von 1963 war die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht verpflichtet, dem Versicherten eine höhere Leistung auszuzahlen, als für die Regulierung des Schadens nötig war – auch wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert überstieg. Das Bereicherungsverbot trat Januar 2008 außer Kraft, da es juristisch keinen Bestand mehr hatte, (BGH VersR 1996; VersR 2001).
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