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Beitragsverteilung
Die Beitragsverteilung ist ein Begriff aus der gesetzlichen Sozialversicherung. In den gesetzlichen Pflichtversicherungen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag je zur Hälfte. Der Arbeitnehmer erhält mit diesem Beitrag im Versicherungsfall Leistungsanspruch. Es gilt allerdings eine Ausnahme vom paritätischen Grundsatz der Beitragsverteilung: Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis zu 325 Euro sind von dem Beitragsanteil befreit, weil für sie der Arbeitgeber den gesamten Sozialversicherungsbeitrag übernimmt.
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