Versicherungslexikon
Beitragsverrechnung
Als Beitragsverrechnung bezeichnet das Versicherungswesen, wenn die Versicherungsgesellschaft den vom Kunden zu zahlenden Beitrag mit den erwirtschafteten Überschüssen verrechnet. Somit gehört sie zur Kategorie der Überschussverwendungen. Der Kunde profitiert in der Regel von der Beitragsverrechnung, da sie die zuzahlende Prämie reduziert, obwohl das versicherte Risiko gleichbleibt. Damit unterscheidet sich die Beitragsverrechnung grundlegend von der Beitragsrückgewähr, bei der die Versicherung dem Versicherten am Ende des Versicherungsjahres eine oder mehrere Prämien erstattet.
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