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Beitragsrückvergütung
Versicherungen bieten Versicherungsnehmern in einigen Verträgen eine Beitragsrückvergütung, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Die Beitragsrückvergütung ist gerade in der privaten Krankenversicherung ein gängiges Angebot. Hier erstatten Gesellschaften ihren Kunden Beiträge, wenn sie für mindestens ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen, vorsorgende Untersuchungen ausgeschlossen. Einige Versicherungen koppeln die Höhe der Beitragsrückvergütung an die Dauer der Leistungsfreiheit.
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