Versicherungslexikon
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Beitragsfälligkeit
Die Beitragsfälligkeit gibt an, wann der Versicherungsnehmer seine Prämie an den Versicherer abführen muss. Die Beitragsfälligkeit unterscheidet sich je nach Versicherung und Unternehmen: Die Prämien für die Haftpflichtversicherung oder für die Risikolebensversicherung sind in der Regel jährlich fällig, das heißt: zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres. In der privaten Krankenversicherung sind dagegen Monatsbeiträge zum Ersten des Monats üblich. Versicherungsnehmer können bei den meisten Versicherungen die Beitragsfälligkeit nach Bedarf vereinbaren; in der Regel verlangen die Gesellschaften jedoch für monatliche Zahlungsintervalle einen Aufschlag.
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