Versicherungslexikon
B
Beitragsanpassung
Die private Krankenversicherung berechnet die Versicherungsbeiträge nach dem Äquivalenzprinzip. Dabei legt sie die Prämie nach erwarteten Leistungskosten, Vertragsdauer und Versicherungsrisiko fest. Sollte sich eine oder mehrere dieser Kostenfaktoren wesentlich verändern, müssen die Gesellschaften die Prämien auf die neue Ausgabenlage anpassen - deshalb sprechen Versicherungsunternehmen hier auch von Beitragsanpassung. Beitragsanpassungen sind vor allem bei unerwarteten Kostenveränderungen im Gesundheitswesen notwendig, zum Beispiel bei steigenden Arzneimittelausgaben. Zu Beginn eines Geschäftsjahren sind Versicherungsgesellschaften verpflichtet, die einkalkulierten Versicherungsleistungen mit den tatsächlichen Kosten zu vergleichen. Sollten die Ausgaben die Einahmen um mehr als 10 Prozent übersteigen, müssen sie die Beiträge am geänderten Leistungsbedarf anpassen.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN