Beihilfe
Beihilfe sind finanzielle Leistungen für Beamte, Beamtenanwärter, Soldaten und Berufsrichter vom Dienstherrn. Sie - beziehungsweise ihre Familienangehörigen - erhalten Anspruch auf Beihilfe bei: Krankheit, Geburt, Berufsunfähigkeit und Tod. Ehepartner erhalten jedoch nur dann ebenfalls Leistungen, wenn sie selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Dienstgeber gewähren Beihilfe entweder prozentual oder pauschal nach Rechnungsvorlage über die Krankheitskosten. Je nach Familiensituation erstatten Bund oder Länder zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der medizinischen Versorgungsleistungen. Dabei berücksichtigen Dienstherren jedoch ausschließliche beihilfefähige Aufwendungen. Je nach Bundesland unterscheiden sich in Deutschland die Beihilfenverordnungen (BVO), die die rechtlichen Grundlagen für die Leistungen bilden. Der Bund erstattet Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
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