Versicherungslexikon
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Leistungen, die Pflegekräfte im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege erbringen. Zur Behandlungspflege zählen neben der ärztlichen Assistenz auch Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandwechsel oder Blutdruckmessung. Die Behandlungspflege ist sowohl als stationäre als auch als ambulante Versorgung möglich. Sie unterscheidet sich deutlich von der Grundpflege, die ausschließlich Pflegeleistungen umfasst, die der grundlegenden Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, zum Beispiel die Körperpflege. Die Übernahme von Behandlungspflege unterliegt in der gesetzlichen Krankenversicherung dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
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