Versicherungslexikon
B
Beginnverlegung
Unter Beginnverlegung fassen Versicherungen den Fall, dass sich der Beginn des Vertrags oder des Versicherungsschutz‘ zeitlich nach hinten verlegt. Beginnverlegungen treten meist auf, wenn Versicherungsnehmer einen neuen Vertrag vereinbaren und versäumen, den alten ordentlich zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt in den neuen Vertrag einsteigen. Eine Beginnverlegung kann höchstens sechs Monate betragen; nach dieser Zeit verliert der vereinbarte Vertrag nämlich seine Rechtskraft. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nach Ablauf dieser Frist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Beginnverlegung des Versicherungsschutz‘ ist vor allem eine Folge von Wartezeiten, in denen Versicherungen Leistungen nur eingeschränkt gewährleisten.
Copyright © 2003-2010. Preisvergleich-Krankenversicherung.com ALLE RECHTE VORBEHALTEN