Versicherungslexikon
Beendigung des Versicherungsschutzes
Die Beendigung des Versicherungsschutzes geht stets mit dem Ende des Versicherungsvertrags einher. Die Versicherungsunternehmen sehen hier zwei Möglichkeiten vor, aus einem laufenden Vertrag auszusteigen: Wagniswegfall und Kündigung. Vom Wagniswegfall sprechen Versicherer, wenn das versicherte Risiko durch eine Änderung der persönlichen Umstände des Versicherten nicht mehr vorhanden ist. Mit dem Wagniswegfall gilt der Versicherungsvertrag als gegenstandslos. Der Wagniswegfall ist vor allem in der Autoversicherung von Bedeutung: Sobald der Versicherte das Kraftfahrzeug verkauft oder abmeldet, entfallen Versicherungsschutz und Beitragspflicht. Mit der Kündigung steigt einer der Vertragspartner aus den laufenden Vertrag aus. Hier unterscheiden die Gesellschaften zwischen ordentlicher und der außerordentlicher Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung kündigt eine der beiden Partner innerhalb der vereinbarten Frist. Die außerordentliche Kündigung ist bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall fristlos möglich.
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