Versicherungslexikon
Beamtenanwärter
Beamtenanwärter sind Beamte auf Widerruf und befinden sich in der Regel noch in der Laufbahnausbildung. Sie erhalten vom Dienstherrn Anwärterbezüge, deren Höhe das Bundesbesoldungsgesetz vorgibt. Außerdem erhalten sie Sonderzahlungen, Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Da Anwärter im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe haben, die bereits die Hälfte der Krankheitskosten deckt, können sie spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung nutzen. Mit Teilversicherungen können Beamtenanwärter die Beihilfe auf die vollen Krankheitskosten aufstocken. Den Statuts Anwärter verlieren privat Versicherte, die ihre Laufbahnausbildung beenden oder für sechs Monate unterbrechen. Die private Krankenversicherung gibt für Anwärter ebenfalls eine Höchstvertragsdauer vor.
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