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Beamte
Beamte stehen in einem öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Dienstherrn. Das Beamtenverhältnis regeln insbesondere das Bundesbeamtengesetz (BBG) auf Bundesebene und das Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) auf Landesebene. Beamte fallen aus dem gesetzlichen Sozialversicherungsschutz heraus, da sie unmittelbar über ihren Dienstherrn abgesichert sind. So haben sie zum Beispiel im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe, mit der sie zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Krankheitskosten decken können. Die private Krankenversicherung bietet ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, mit einer Teilversicherung die Beihilfe auf die vollen Krankheitskosten aufzustocken. Die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich für sie dagegen selten, da sie den vollen gesetzlichen Beitragssatz zahlen. Beihilfe erhalten Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte sowie ihre Familienangehörigen, solange der Dienstherr Dienstbezüge, Ruhegeld, Unterhaltsbeiträge, Waisen- oder Witwengeld zahlt.
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