Basistarif
Der Basistarif ist ein Angebot der privaten Krankenversicherung. Seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht zum Januar 2009 sind private Krankenversicherungen verpflichtet, jeden Kunden in diesen Tarif aufzunehmen, der aus dem gesetzlichen Krankenschutz herausfällt. Der Tarif darf nicht teurer sein als der gesetzliche Höchstbeitrag (558,70 Euro) und muss mindestens die gesetzlichen Regelleistungen garantieren. Die private Krankenversicherung ist außerdem verpflichtet, den Tarif risikounabhängig zu berechnen. Eine Gesundheitsprüfung für den Einstieg in den Basistarif ist deshalb nicht erforderlich. Der Beitrag ergibt sich aus dem Einstiegsalter und dem Geschlecht des Versicherten. Mit der Einführung des Basistarifs wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich auch Selbstständige und Freiberufler mit geringem Einkommen einen privaten Krankenschutz leisten können.
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