Basispflegesatz
Der Basispflegesatz ist für die Krankenversicherung bei der Kostenabrechnung von stationären Behandlungen von Bedeutung: Basispflegesatz und Abteilungspflegesatz ergeben zusammen die allgemeinen Krankenhausleistungen. Der Basispflegesatz enthält Kosten, die durch die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Verpflegung des Patienten entstehen. Hierbei berechnet das Krankenhaus einen einheitlichen Betrag pro Tag und je belegtes Bett. Der Abteilungspflegesatz beinhaltet dagegen ausschließlich die Kosten für pflegerische und ärztliche Leistungen sowie für Heilmittel.
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